Leis­tun­gen

GEMA für Mitglieder

Als staat­lich aner­kann­te Treu­hän­de­rin ver­wal­tet die GEMA Rech­te und sorgt dafür, dass das geis­ti­ge Eigen­tum von Musik­schaf­fen­den geschützt und sie für die Nut­zung ihrer Werke ange­mes­sen ent­lohnt wer­den. Dabei steht die Abkür­zung „GEMA“ für „Gesell­schaft für musi­ka­li­sche Aufführungs- und mecha­ni­sche Vervielfältigungsrechte“.

Jede Ver­an­stal­tung mit Musik muss vorab vom Ver­an­stal­ter bei der GEMA ange­mel­det wer­den. Der Bund Deut­scher Ama­teur­thea­ter e.V. (BDAT) hat einen Rah­men­ver­trag mit der GEMA abge­schlos­sen, der den Mit­glie­dern des BDAT um 20% redu­zier­te Tari­fe bie­tet. Hier gehts zum Rah­men­ver­trag der GEMA. 

Seit März 2022 ist die „Landing­pa­ge Thea­ter“ online. Alle Infor­ma­tio­nen rund um die digi­ta­le Ver­an­stal­tungs­mel­dung, Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen und detail­lier­te Video-Tutorials ste­hen unter » www.gema.de/theater

Seit Anfang 2021 wer­den sämt­li­che GEMA-Angelegenheiten über ein Online-Portal abge­wi­ckelt. Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen für Musiknutzer*innen ste­hen hier:
» www.gema.de/musiknutzer/alles-online/

Für Mel­dun­gen zu Musik­fol­gen für Ver­an­stal­tun­gen, Fes­ti­vals etc. steht ein Online-Formular bereit.
» www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/musikfolgen/

Ein Kun­den­cen­ter ist für Nach­fra­gen eingerichtet.
» www.gema.de/kontakt/kundencenter/

Infor­ma­tio­nen zu ver­gü­tungs­frei­en Ver­an­stal­tun­gen nach §52 Urhe­ber­rechts­ge­setz fin­den Sie hier:
» www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/

// Berlin, 18. Janu­ar 2023 //

GEMA: Umstel­lung der Berech­nungs­grund­la­ge auf Nettowerte
Wir möch­ten unse­re Mit­glieds­ver­bän­de dar­auf hin­wei­sen, dass die GEMA zum 01.01.2023 die Berech­nungs­grund­la­ge für Musik­nut­zun­gen auf Net­to­wer­te umge­stellt hat. Es wer­den tarif­über­grei­fend Abfra­gen wie Ein­tritt oder Umsatz von Brut­to­wer­ten auf die Abfra­ge von Net­to­wer­ten umge­stellt. Die Umstel­lung erfolgt auf­grund von recht­li­chen Vor­ga­ben und für eine ein­heit­li­che, trans­pa­ren­te Handhabung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen, die betrof­fe­nen Tari­fe und viele Rechen­bei­spie­le fin­den Sie auf:
» www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

Für wei­te­re Fra­gen und Kon­tak­te steht das Hilfe­cen­ter der GEMA bereit:
» www.gema.de/hilfe

GEMA: 2-Faktor-Anmeldung und neue Nut­zungs­be­din­gun­gen im Onlineportal
Dop­pel­te Sicher­heit für das GEMA Online­por­tal: Im Janu­ar 2023 wird die 2-Faktor-Anmeldung ein­ge­führt. Diese Form der Anmel­dung für einen geschütz­ten Online-Bereich ist längst gän­gi­ge Pra­xis – beim Online Ban­king sogar Pflicht.
Hier erfah­ren Sie kon­kret, wie Sie sich mit dem 2. Fak­tor anmel­den können.
» www.gema.de/aktuelles/2-faktor-anmeldung/
Sehen Sie sich dazu Tuto­ri­als an und lesen Sie die Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fragen.

Was ändert sich für Sie?
Sie mel­den sich wie gewohnt im (Klick) » GEMA Onlineportal an. Unter „Meine Daten“ kön­nen Sie anschlie­ßend einen zwei­ten Fak­tor für die Anmel­dung ein­rich­ten. Das kann ein E-Mail-Code, eine Smartphone- oder eine Desktop-App sein.

Die Ein­rich­tung eines zwei­ten Fak­tors ist für Sie optio­nal. Wir emp­feh­len, die 2-Faktor-Anmeldung zu nut­zen, um Ihr Kun­den­kon­to opti­mal abzusichern.

Alle Infor­ma­tio­nen zur 2-Faktor-Anmeldung (2FA) fin­den Sie auf der (Klick) » GEMA Website.

Neue Nut­zungs­be­din­gun­gen
Bitte beach­ten Sie auch die neuen Nut­zungs­be­din­gun­gen, die mit Ein­füh­rung der 2-Faktor-Anmeldung für das GEMA Online­por­tal gel­ten. Für wei­te­re Fra­gen zur 2-Faktor-Anmeldung wen­den Sie sich als GEMA Mit­glied bitte an mitgliederservice@gema.de und nen­nen Sie im Betreff das Stich­wort „2FA“. So kann die GEMA Ihre Anfra­ge schnel­ler zuord­nen und bearbeiten.

download pdf // GEMA Änderungen 2023

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Bund Deutscher Amateurtheater e. V.
Irene Ostertag
Geschäftsführung
Lützowplatz 9 // 10785 Berlin

Fon 030 263 985 9 -12
Fax 030 263 985 9 -19

ostertag@bdat.info
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