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Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

GEMA-Beitrag für Mitglieder

Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA Rechte und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Dabei steht die Abkürzung „GEMA“ für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.

Jede Veranstaltung mit Musik muss vorab vom Veranstalter bei der GEMA angemeldet werden. Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der den Mitgliedern des BDAT um 20% reduzierte Tarife bietet. Hier gehts zum Rahmenvertrag der GEMA. 

Seit März 2022 ist die „Landingpage Theater“ online. Alle Informationen rund um die digitale Veranstaltungsmeldung, Antworten auf häufige Fragen und detaillierte Video-Tutorials stehen unter » www.gema.de/theater

Seit Anfang 2021 werden sämtliche GEMA-Angelegenheiten über ein Online-Portal abgewickelt. Detaillierte Informationen für Musiknutzer*innen stehen hier:
» www.gema.de/musiknutzer/alles-online/

Für Meldungen zu Musikfolgen für Veranstaltungen, Festivals etc. steht ein Online-Formular bereit.
» www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/musikfolgen/

Ein Kundencenter ist für Nachfragen eingerichtet.
» www.gema.de/kontakt/kundencenter/

Informationen zu vergütungsfreien Veranstaltungen nach §52 Urheberrechtsgesetz finden Sie hier:
» www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/

// Berlin, 18. Januar 2023 //

GEMA: Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Wir möchten unsere Mitgliedsverbände darauf hinweisen, dass die GEMA zum 01.01.2023 die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen auf Nettowerte umgestellt hat. Es werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und viele Rechenbeispiele finden Sie auf:
» www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

Für weitere Fragen und Kontakte steht das Hilfecenter der GEMA bereit:
» www.gema.de/hilfe

GEMA: 2-Faktor-Anmeldung und neue Nutzungsbedingungen im Onlineportal
Doppelte Sicherheit für das GEMA Onlineportal: Im Januar 2023 wird die 2-Faktor-Anmeldung eingeführt. Diese Form der Anmeldung für einen geschützten Online-Bereich ist längst gängige Praxis – beim Online Banking sogar Pflicht.
Hier erfahren Sie konkret, wie Sie sich mit dem 2. Faktor anmelden können.
» www.gema.de/aktuelles/2-faktor-anmeldung/
Sehen Sie sich dazu Tutorials an und lesen Sie die Antworten auf häufige Fragen.

Was ändert sich für Sie?
Sie melden sich wie gewohnt im (Klick) » GEMA Onlineportal an. Unter „Meine Daten“ können Sie anschließend einen zweiten Faktor für die Anmeldung einrichten. Das kann ein E-Mail-Code, eine Smartphone- oder eine Desktop-App sein.

Die Einrichtung eines zweiten Faktors ist für Sie optional. Wir empfehlen, die 2-Faktor-Anmeldung zu nutzen, um Ihr Kundenkonto optimal abzusichern.

Alle Informationen zur 2-Faktor-Anmeldung (2FA) finden Sie auf der (Klick) » GEMA Website.

Neue Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie auch die neuen Nutzungsbedingungen, die mit Einführung der 2-Faktor-Anmeldung für das GEMA Onlineportal gelten. Für weitere Fragen zur 2-Faktor-Anmeldung wenden Sie sich als GEMA Mitglied bitte an mitgliederservice@gema.de und nennen Sie im Betreff das Stichwort „2FA“. So kann die GEMA Ihre Anfrage schneller zuordnen und bearbeiten.

download pdf // GEMA Änderungen 2023 ›