Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA Rechte und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Dabei steht die Abkürzung „GEMA“ für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.
Jede Veranstaltung mit Musik muss vorab vom Veranstalter bei der GEMA angemeldet werden. Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der den Mitgliedern des BDAT um 20% reduzierte Tarife bietet. Hier gehts zum Rahmenvertrag der GEMA.
Informationen zu vergütungsfreien Veranstaltungen nach §52 Urheberrechtsgesetz finden Sie auf der Website der GEMA.
Hier erfahren sie mehr über Tarife der GEMA, die Sprechtheater- Aufführungen nicht direkt betreffen, aber für Veranstaltungen von Vereinen ggf. relevant sind (z.B. Konzerte, Kabarett, Stadtfeste).
Irene Ostertag, Geschäftsführerin des BDAT, skizziert in einem Artikel, was Sie als Nutzer von Musik in Ihren Theatern beachten sollten (Stand: 19.07.2016):
download pdf // Artikel „Wo die Musik Spiel“ (Irene Ostertag) ›
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Irene Ostertag
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