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Arbeiten beim BDAT

Karriere

Offene Stellen

Referent*in Servicestelle Amateurtheater in Ländlichen Räumen (w/m/d)
ab sofort / ab 01.06. bis 31.12.2024Stellenumfang: 32 Stunden pro Woche
Festanstellung befristetGehalt: analog zu TVÖD Eingruppierung 10
Beim Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT)
Geschäftsstelle: Lützowplatz 9, 10785 Berlin-Tiergarten


Wir suchen Sie für die Entwicklung und Umsetzung von Beratungs- und
Serviceaufgaben einer Servicestelle für Amateurtheater in ländlichen Räumen beim
Bund Deutscher Amateurtheater e.V.


Das Aufgabenprofil der geplanten Servicestelle umfasst:
• Anfragen von Bühnen in ländlichen Räumen zu beantworten
• Spezifische Bedürfnisse sowie aktuelle Themen von Amateurtheaterschaffenden in
ländlichen Räumen zu identifizieren und zu sammeln, in Kommunikation mit den
Bühnen
• Kulturmanageriale Unterstützung, z.B. Fördermöglichkeiten (LEADER-Regionen o.a.)
oder Fragen zu Mobilität und Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen zu recherchieren
• das Themenfeld und seine Herausforderungen in Politik, Förderlandschaft und
Medien zu kommunizieren
• Verfassen von themenspezifischen Beiträgen für die BDAT-Website und
verschiedene Medien
• Informationsangebote bereit zu stellen und die Bühnen zu vernetzen,
Durchführung eines monatlichen online-Stammtisches als Serviceangebot


Aufgrund einer kurzfristigen Förderzusage aus Mitteln des Bundesprogramms „Ländliche
Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“ (BULEplus) des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
(BKM) kann der BDAT ab sofort die Einrichtung einer projektorientierten „Servicestelle
Amateurtheater in ländlichen Räumen“ verfolgen. Die Laufzeit der Servicestelle ist
förderbedingt vorerst bis 31.12.2024 befristet. Der BDAT strebt die Verlängerung und
langfristige Etablierung des Angebotes an, um Bedarfe der Amateurbühnen in Ländlichen
Räumen zu unterstützen.


Etwa zwei Drittel der 2.500 im BDAT organisierten Bühnen sind in ländlichen Räumen aktiv.
Dazu kommen Amateurtheater, die nicht verbandlich organisiert sind. Die Servicestelle kann
auf die Expertise, Dokumentationen und Evaluationsergebnisse aufbauen, die beim BDAT
durch seine bisher durchgeführten Projekte „Landluft 2.0“ und „Land in Sicht!“ (2017 – 2022)
vorhanden ist.


Sie bringen als Profil mit:
• Inhaltliches Interesse an Theatern in ländlichen Räumen und am
Ehrenamtlichen Engagement in der Kultur
• Einen Hochschulabschluss (Bachelor) in einem für den Aufgabenbereich
passenden Gebiet (z.B. Kulturmanagement, Theaterwissenschaft,
Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften o.ä.) oder gleichwertige
Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen
• Konzeptionelles Denken
• Selbständige, sehr strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
• Gute Moderationsfähigkeiten, Kommunikationsfreude
• Serviceorientierung
• Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit bzw. im Verfassen von Beiträgen für
Publikationen
• Sichere Beherrschung von MS Office und online-Tools für Videokonferenzen
• Erwünscht sind Erfahrungen in einer ähnlichen Tätigkeit
Wir bieten:
• Bezahlung analog zu TVÖD 10
• Konzeptionelle Gestaltungsmöglichkeiten beim Aufbau der Servicestelle
• Expertisetransfer im Bereich Theater in ländlichen Räumen
• ein kleines, kollegial arbeitendes Geschäftsstellenteam
• einen interessanten, sinnstiftenden Arbeitsplatz in einem gemeinnützigen Nonprofit-Verband mit einem großen Netzwerk
• Möglichkeit zu flexiblen Arbeitszeiten, nach einer Einarbeitung und Absprache ist
mobiles Arbeiten möglich. Care-Arbeit ist für unser Team kein Fremdwort.


Wir sind neugierig auf Sie und das, was Sie an Erfahrungen, Ideen, Visionen und
Eigenheiten mitbringen. Wir arbeiten daran, die Aktivitäten in unserem Verband divers weiter
zu entwickeln und freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit verschiedensten
Hintergründen. Wir möchten auch im Geschäftsstellenteam möglichst viele Lebenswelten
und Erfahrungen abbilden. Deshalb ermuntern wir Menschen jeden Geschlechts, FLINTA
(Frauen, Lesben, Trans-, Inter-, nicht-binäre und Agender-Personen), BIPoC (Schwarze
Menschen, Indigenious, Menschen of Color) sowie Menschen mit Behinderung, jüngere und
ältere Interessierte zur Bewerbung. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung eines
barrierearmen Arbeitsumfeldes, auch wenn wir keinen barrierefreien Arbeitsplatz anbieten
können.


Der BDAT finanziert sich aus einer Zuwendung der Bundesbeauftragten für Kultur und
Medien (BKM) und Mitgliedsbeiträgen. Für Projekte wirbt er weitere Mittel ein. Als
gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisation (NGO – Nonprofitorganisation) auf
Bundesebene arbeiten wir mit einem kleinen hauptamtlichen Team und in der Kooperation
mit dem ehrenamtlichen Vorstand und vielen ehrenamtlich Aktiven in ganz Deutschland.

Für weitere Informationen zum BDAT, zu Themenfeldern, seiner Geschichte und aktuellen
Schwerpunkten laden wir Sie ein, unsere Website https://bdat.info zu besuchen.


Bitte bewerben Sie sich ausschließlich per Email (pdf), mit Arbeitsproben, Zeugnissen und
Referenzen. Bitte bewerben Sie sich OHNE ein Foto von Ihnen.


Kontakt für Fragen und Bewerbungsadresse:
Irene Ostertag
Geschäftsführerin BDAT
ostertag@bdat.info


Datenschutzhinweis:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von
Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des
Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist BDAT e.V., Lützowplatz 9, 10785 Berlin. Ihre
Daten werden dabei nur an diejenigen Personen weitergegeben, die unmittelbar mit der
Stellenausschreibung befasst sind. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten durch
den BDAT e.V. können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Artikel 7 Abs. 3
DSGVO). Des Weiteren haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre
gespeicherten Daten (Artikel 15 DSGVO), gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung (Artikel
16 DSGVO), Sperrung (Artikel 17 DSGVO) oder Löschung (Artikel 18 DSGVO). Sechs
Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre elektronisch übermittelten
Daten gelöscht (vgl. § 15 Abs. 4 AGG), es sei denn, sie werden zum Zwecke der Anstellung
weiterhin benötigt.