Für Mitgliedsbühnen

Nationale Förderung

Auf bundesweiter Ebene fördert der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. durch die hier aufgelisteten Programme seine Mitgliedsbühnen, aber auch alle Amateurtheater, die nicht Mitglied in einem der Landesverbände sind. Zu den einzelnen Förderrichtlinien informieren Sie sich bitte auf den dazugehörigen Seiten.

Fördertipps für Kinder- & Jugendtheater

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um Kinder- und Jugendtheaterprojekte im Amateurtheater finanziell zu unterstützen:

Mit dem Programm „Wege ins Theater“ fördert ASSITEJ Deutschland theaterpädagogische Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren richten. Voraussetzung ist, dass die Kinder bisher wenig bis keinen Zugang zu kultureller Bildung hatten. 

Die Projekte werden von einem Bündnis aus mind. drei Partnerorganisationen durchgeführt.

Die Idee des Förderprogramms ist es, dass lokale Einrichtungen und Institutionen sich mit Kooperationspartnern in Bündnissen für Bildung zusammen schließen und gemeinsam ein Projekt durchführen.

Aktuelles

Sofern noch ausreichend Projektmittel zur Verügung stehen, ist die darauffolgende Antragsfrist am 30.09.2026. Die Projekte können dann ab dem 15.01.2027 starten.

Mehr Informationen auf: https://jungespublikum.de/foerdern/wegeinstheater/

Das Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ möchte Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten, in ihren Teilhabe- und (kulturellen) Bildungschancen unterstützen. Mit der Förderung entwickeln und setzen Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträger gemeinsam Projekte um, in denen Kinder und Jugendliche die Künste, Kultur, Spiel und Medien entdecken können. Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt. Das stärkt ihre Persönlichkeit und das Miteinander.

„Künste öffnen Welten“ ist das passende Förderprogramm, wenn Sie:

  • Kinder (ab 3 Jahren) und Jugendliche (bis 18 Jahre) erreichen, deren Familien bzw. Familienmitglieder nah an der Armutsgrenze leben, keine oder geringe Schul- und Berufsabschlüsse haben oder von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Auch zählen junge Menschen dazu, die durch Behinderungen beeinträchtigt werden oder Fluchterfahrung haben.
  • Zugänge zu Künsten und Kultur (Theater, Bildende Kunst, Fotografie, Tanz, Musik, Literatur etc.), Spiel und Medien (Film, Hörspiel, Digitale Medien etc.) schaffen. Möglich ist auch die Auseinandersetzung mit Alltagskultur oder Jugendkulturen wie bspw. Baukultur, Design, Hip-Hop, Comic/Manga oder Streetart.
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Projekt verfolgen, das bedeutet Raum für gemeinsame Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse schaffen. Wichtig ist, dass die Themen, Interessen und Lebenswelten der Teilnehmer*innen ins Zentrum gerückt werden.
  • durch die Zusammenarbeit von mindestens drei Bündnispartnern Kompetenzen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich vereinen können. Ein Bündnis wird grundsätzlich nur aus Institutionen gebildet, beispielsweise Bildungs- und Kulturvereine, Jugendkunstschulen, Theater, Bibliotheken, Jugendzentren, lokalen Initiativen, Heime, Kitas, Horte, Schulen etc.
  • sicherstellen, dass es in Ihrem Bündnis einen Partner gibt, der antragsberechtigt ist, d. h. ein gemeinnütziger Verein oder eine öffentliche Einrichtung ist.
  • Lust darauf haben, mit Ihrem Projekt vor Ort Akzente/Schwerpunkte zu setzen: Beteiligung, mobile Arbeit, kommunale Vernetzung, Digitalität, Inklusion, Empowerment, Engagementförderung etc.

Die nächste Förderantragsfrist können Sie auf folgender folgender Webseite abfragen: https://www.bkj.de/projekte/kuenste-oeffnen-welten/antrag-stellen/

Mehr Informationen: Antrag stellen | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) und hier: FAQ Häufig gestellte Fragen (bkj.de)

Endlich ein Schutzkonzept erarbeiten: Förderung beantragen

Mit Schutzkonzepten können Einrichtungen und Träger der kulturellen Kinder- und Jugendbildung klare Handlungsabläufe für alle Beteiligten etablieren und sichere Orte für Kinder und Jugendliche sein, wo sie vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Im Programm „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. werden sogenannte Entwicklungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro gefördert. In diesen Projekten (bis zu 18 Monaten Laufzeit) sollen alle Schritte für ein Schutzkonzept durchlaufen werden und Maßnahmen entwickelt werden, die das Schutzkonzept in die Praxis der eigenen Einrichtung vor Ort bringen. Dabei soll mit einer qualifizierten Beratungsstelle oder einer Fachkraft aus dem Bereich Prävention und Kinderschutz zusammengearbeitet werden.

Weitere Informationen auf: https://www.bkj.de/projekte/start2act/