Aktuelle Nachricht
Transparenzregister und Vereine
// Berlin, 19. Februar 2021 //
Aktuell Post vom Bundesanzeiger Verlag? Manche Bühnen fragen sich, ob der in diesen Februartagen erhaltene Gebührenbescheid für das Transparenzregister berechtigt ist. Kurze Antwort: Ja. Die Hintergründe und wie sich gemeinnützige Vereine für die Zukunft von der Zahlung befreien lassen können, lesen Sie in unserem Servicebereich zum
» Transparenzregister
Achtung!
Gebührenbescheide des Transparenzregisters werden ausschließlich vom Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln versendet. Bitte achten Sie auf die Herkunft des Schreibens, da in der Vergangenheit auch gefälschte Bescheide von dritten im Umlauf waren! Genaue Informationen und eine pdf-Liste mit Adressen unlauterer Anbieter (Falschbescheide) ist hier einzusehen:
» www.bundesanzeiger.de/unlautere Anbieter