Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

GEMA – Vertragshilfe, Online-Portal, Nachlass für BDAT-Mitglieder

GEMA – ein Gewinn für Musikschaffende und Musiknutzende

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat die zentrale Aufgabe, die Rechte von Musikurheber*innen sowie Musikverlagen zu verwalten und zu schützen. Mehr zur Funktion der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer

GEMA-Gesamtvertrag

Jede Veranstaltung mit Musik muss vorab vom Veranstalter im GEMA Onlineportal angemeldet werden. Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Hier geht es zum Vertrag: Rahmenvertrag der GEMA

Nachlass

Nur bei korrekter und zeitiger Musikfolgenmeldung im GEMA-Onlineportal erhalten BDAT-Mitgliedsbühnen einen Nachlass von 20 % auf Musiklizenzierungen eingeräumt.

Vertragshilfe

Um vom Nachlass auf Musiklizenzierungen profitieren zu können, ist der BDAT verpflichtet, in entsprechendem Umfang Vertragshilfe zu leisten. Diese sieht vor:

  • dass der BDAT eine monatliche und aktuelle Mitgliederbestandspflege sicherstellt, also Beitritte, Änderungen (Adresse und/oder Vorstand) und Austritte aller Mitgliedsbühnen kontinuierlich an die GEMA spiegelt. Neue Mitglieder erhalten einen Nachlass nur dann, wenn sie durch Meldung des Dachverbandes verifiziert worden sind.
  • dass der BDAT seine Mitglieder im Rahmen der Vertragshilfe anhält, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ihre öffentlichen Musiknutzungen ordnungsgemäß bei der GEMA im Onlineportal anzumelden und die Rechnungen zu bezahlen.
  • dass der BDAT gewährleistet, alle relevanten Informationen der GEMA transparent und zeitnah an dessen Mitglieder zu kommunizieren.

GEMA-Onlineportal für Musiknutzer*innen

Hier geht’s zum GEMA Onlineportal: https://www.gema.de/de/musiknutzer/alles-online

  • Musik anmelden und Preise ermitteln
  • Angebote, Verträge und Rechnungen verwalten
  • Veranstaltungen verwalten und Setlists einreichen
  • Kundendaten anpassen
  • Kontobewegungen im Blick behalten
  • Reklamieren (unter Änderung beantragen)
  • Repertoiresuche: GEMA Werke finden

Hilfe für Musiknutzer*innen

Hier geht’s zum GEMA Hilfecenter: https://www.gema.de/de/hilfe

Unterstützend stehen im GEMA Onlineportal auch Live-Tutorials zur Verfügung.

Chatte mit „Melody“

Für ganz allgemeine Fragen steht auf allen Seiten der Chatbot „Melody“ bereit.

Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA Rechte und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Dabei steht die Abkürzung „GEMA“ für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.

Jede Veranstaltung mit Musik muss vorab vom Veranstalter bei der GEMA angemeldet werden. Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der den Mitgliedern des BDAT um 20% reduzierte Tarife bietet. Hier gehts zum Rahmenvertrag der GEMA. 

Alle Informationen rund um die digitale Veranstaltungsmeldung, Antworten auf häufige Fragen und detaillierte Video-Tutorials stehen unter » www.gema.de/theater

Seit Anfang 2021 werden sämtliche GEMA-Angelegenheiten über ein Online-Portal abgewickelt. Detaillierte Informationen für Musiknutzer*innen stehen hier:
» www.gema.de/musiknutzer/alles-online/

Für Meldungen zu Musikfolgen für Veranstaltungen, Festivals etc. steht ein Online-Formular bereit.
» www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/musikfolgen/

Ein Kundencenter ist für Nachfragen eingerichtet.
» www.gema.de/kontakt/kundencenter/

Informationen zu vergütungsfreien Veranstaltungen nach §52 Urheberrechtsgesetz finden Sie hier:
» www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/

// Berlin, 18. Januar 2023 //

GEMA: Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Wir möchten unsere Mitgliedsverbände darauf hinweisen, dass die GEMA zum 01.01.2023 die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen auf Nettowerte umgestellt hat. Es werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und viele Rechenbeispiele finden Sie auf:
» www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

Für weitere Fragen und Kontakte steht das Hilfecenter der GEMA bereit:
» www.gema.de/hilfe

GEMA: 2-Faktor-Anmeldung und neue Nutzungsbedingungen im Onlineportal
Doppelte Sicherheit für das GEMA Onlineportal: Im Januar 2023 wird die 2-Faktor-Anmeldung eingeführt. Diese Form der Anmeldung für einen geschützten Online-Bereich ist längst gängige Praxis – beim Online Banking sogar Pflicht.
Hier erfahren Sie konkret, wie Sie sich mit dem 2. Faktor anmelden können.
» www.gema.de/aktuelles/2-faktor-anmeldung/
Sehen Sie sich dazu Tutorials an und lesen Sie die Antworten auf häufige Fragen.

Was ändert sich für Sie?
Sie melden sich wie gewohnt im (Klick) » GEMA Onlineportal an. Unter „Meine Daten“ können Sie anschließend einen zweiten Faktor für die Anmeldung einrichten. Das kann ein E-Mail-Code, eine Smartphone- oder eine Desktop-App sein.

Die Einrichtung eines zweiten Faktors ist für Sie optional. Wir empfehlen, die 2-Faktor-Anmeldung zu nutzen, um Ihr Kundenkonto optimal abzusichern.

Alle Informationen zur 2-Faktor-Anmeldung (2FA) finden Sie auf der (Klick) » GEMA Website.

Neue Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie auch die neuen Nutzungsbedingungen, die mit Einführung der 2-Faktor-Anmeldung für das GEMA Onlineportal gelten. Für weitere Fragen zur 2-Faktor-Anmeldung wenden Sie sich als GEMA Mitglied bitte an mitgliederservice@gema.de und nennen Sie im Betreff das Stichwort „2FA“. So kann die GEMA Ihre Anfrage schneller zuordnen und bearbeiten.

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