Ab 1. Januar 2026 gelten für gemeinnützige Organisationen wie z. B. Vereine veränderte steuerrechtliche Regelungen. Angehoben wird die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro, der Übungsleiterfreibetrag steigt auf 3.300 Euro pro Jahr. Erleichterungen gibt es auch für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung und für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb eines Vereins, hier wurden die Freigrenzen ebenfalls angehoben.