Live-Musik schafft einzigartige Momente – und erst durch eine eingereichte Setlist werden diese Auftritte auch für die Urheber*innen sichtbar. Nur mit vollständig eingereichten Unterlagen sorgen Mitgliedsbühnen dafür, dass durch die GEMA eine korrekte Abrechnung und Ausschüttung sichergestellt werden kann.
Aktuell liegen der GEMA für zahlreiche Live-Veranstaltungen unserer Mitgliedsbühnen aus dem Jahr 2025 noch keine Setlists vor. Wir möchten deshalb heute alle darüber informieren, dass Setlisten für Veranstaltungen
des Jahres 2025 bis zum 20.03.2026 eingereicht werden müssen. Liegt für eine Veranstaltung keine Setlist vor, kann eine Nachberechnung erforderlich werden.
Praxis-Tipp: Einreichung durch die Künstler*innen
Über die Veranstaltungsübersicht können Veranstaltende einen Einreichlink per E-Mail anfordern und diesen mit bereits vorausgefüllten Daten direkt an die Künstler*innen weiterleiten. Sobald die Setlist eingereicht wurde, erhält die veranstaltende Person automatisch eine Bestätigung.
Hier geht’s zu allen wichtigen GEMA-Informationen und zur Anleitung zum Einreichen von Setlists.