Infos für Verbände und Vereine

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 27. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das bedeutet, dass sich auch Vereine und Verbände mit den damit verbundenen Auflagen auseinandersetzen müssen. 

Das Gesetz betrifft Waren oder Dienstleistungen, die als besonders wichtig für Menschen mit Behinderung wahrgenommen werden, zum Beispiel Medien, E-Books oder Ticketing. Solche Produkte müssen ab dem 28. Juni 2025 für Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernis und ohne Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. 

Wir möchten die Verbände und Vereine, die im BDAT zusammengeschlossen sind, dazu anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und, falls notwendig, Maßnahmen zu ergreifen.