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GEMA Infos I + II: neuer Tarif Sprechtheater / Erstattung für corona-Schließungen
GEMA Info I: neuer Tarif Sprechtheater BM
Seit dem 1. September gilt für Aufführungen des Sprechtheaters der angepaßte Tarif „BM“ – Bühnenwerke des Sprechtheaters.
Laut Information der GEMA, mit der der BDAT einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder führt, betreffen die Änderungen insbesondere
-Anpassungen und Klarstellungen im Hinblick auf die dem Tarif zu Grunde liegende Berechnungsgrundlage (Ziff. II 4 des Tarifs); Anknüpfungspunkt sind hier nunmehr die Einnahmen des Theaters aus dem Kartenverkauf netto und nicht mehr die nach dem alten Tarif ermittelten sog. „Roheinnahmen“;
-die Vergütungshöhe bei einer Gesamtmusikspieldauer von mehr als 1,5 Minuten je Vorstellung; dort beläuft sich die Vergütung je angefangene 5 Musikminuten nunmehr auf 0,470 % der dem Tarif zu Grunde liegenden Berechnungsgrundlage; bei einer Gesamtmusikspieldauer von mehr als 45 Minuten je Vorstellung beläuft sich die Vergütung auf 4,70 % der dem Tarif zu Grunde liegenden Berechnungsgrundlage (Ziff. I 1 des Tarifs);
-Anpassungen im Hinblick auf die Mindestvergütungen (Ziff. I 2 des Tarifs);
-die Anknüpfung der Gewährung der Nachlässe (Ziff. II 2 des Tarifs) an die fristgerechte Meldung von Musiknutzungen über das Online-Portal der GEMA;
-Anpassungen im Hinblick auf die Einreichung von Unterlagen und Meldefristen (Ziff. II 3 des Tarifs), vor allem die Zurverfügungstellung durch den Veranstalter bis zum Ende des Folgemonats nach der jeweiligen Aufführung alle zur Lizenzierung notwendigen Informationen.
Neu und künftig entscheidend ist somit, dass der 20% Nachlass über den Rahmenvertrag künftig daran geknüpft ist, die Musiknutzung fristgerecht vor der Veranstaltung über das Online-Portal anzumelden. Zur Zeit steht jedoch nach BDAT-Recherchen das Portal für die Nutzung des Tarifs BM noch nicht zur Verfügung. Außerdem sind Einreichfristen präzisiert: Der Veranstalter hat der GEMA bis zum Ende des Folgemonats nach der jeweiligen Aufführung alle zur Lizenzierung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören: Meldung der Produktion (inkl. Aufführungsdatum, Anzahl der geschützten Musikminuten, Umsätze, Spielstätte, Informationen zur Musiknutzung) und Meldung der Musiknutzung (inkl. Musiktitel, Daten Komponist, Musikdauer, Musikmittel).