Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um Kinder- und Jugendtheaterprojekte im Amateurtheater finanziell zu unterstützen.
Das Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ möchte Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten, in ihren Teilhabe- und (kulturellen) Bildungschancen unterstützen. Mit der Förderung entwickeln und setzen Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträger gemeinsam Projekte um, in denen Kinder und Jugendliche die Künste, Kultur, Spiel und Medien entdecken können. Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt. Das stärkt ihre Persönlichkeit und das Miteinander.
Eine Antragstellung ist bis 18. September 2023 wieder möglich.
„Künste öffnen Welten“ ist das passende Förderprogramm, wenn Sie:
– Kinder (ab 3 Jahren) und Jugendliche (bis 18 Jahre) erreichen, deren Familien bzw. Familienmitglieder nah an der Armutsgrenze leben, keine oder geringe Schul- und Berufsabschlüsse haben oder von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Auch zählen junge Menschen dazu, die durch Behinderungen beeinträchtigt werden oder Fluchterfahrung haben.
– Zugänge zu Künsten und Kultur (Theater, Bildende Kunst, Fotografie, Tanz, Musik, Literatur etc.), Spiel und Medien (Film, Hörspiel, Digitale Medien etc.) schaffen. Möglich ist auch die Auseinandersetzung mit Alltagskultur oder Jugendkulturen wie bspw. Baukultur, Design, Hip-Hop, Comic/Manga oder Streetart.
– die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Projekt verfolgen, das bedeutet Raum für gemeinsame Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse schaffen. Wichtig ist, dass die Themen, Interessen und Lebenswelten der Teilnehmer*innen ins Zentrum gerückt werden.
– durch die Zusammenarbeit von mindestens drei Bündnispartnern Kompetenzen im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich vereinen können. Ein Bündnis wird grundsätzlich nur aus Institutionen gebildet, beispielsweise Bildungs- und Kulturvereine, Jugendkunstschulen, Theater, Bibliotheken, Jugendzentren, lokalen Initiativen, Heime, Kitas, Horte, Schulen etc.
– sicherstellen, dass es in Ihrem Bündnis einen Partner gibt, der antragsberechtigt ist, d. h. ein gemeinnütziger Verein oder eine öffentliche Einrichtung ist.
– Lust darauf haben, mit Ihrem Projekt vor Ort Akzente/Schwerpunkte zu setzen: Beteiligung, mobile Arbeit, kommunale Vernetzung, Digitalität, Inklusion, Empowerment, Engagementförderung etc.
Mehr Informationen: Antrag stellen | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) und hier: FAQ Häufig gestellte Fragen (bkj.de)
Restmittel für 2023!
Die Assitej richtet deshalb eine Einreichphase für Entdecker*innen-Formate mit einer Antragshöhe von max. 8.000 € ein. Die Projektlaufzeit hierfür muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 15.01.2024 liegen, letzter Tag für die Einreichung ist der 15.09.2023. Zwischen Antragseinreichung und Laufzeitbeginn müssen mindestens vier Wochen liegen. Die Antragsstellung erfolgt weiterhin über das Kumasta3-Antragsportal. Aufgrund von noch zu prüfenden Anträgen der letzten Frist sowie Sommerurlaubszeiten können Beratungen erst wieder ab 21.08.23 stattfinden. Bitte nehmen Sie dazu zunächst per Mail Kontakt mit der Assitej auf und nutzen gerne vorab das bereit gestellte Infomaterial.
Letzter Tag für die Einreichung: 15. September 2023
Die nächste Frist für reguläre Anträge in den Formaten Theater-Entdecker*innen (8.000 €+), Theater-Spieler*innen, Theater-Entscheider*innen, sowie Kombinationen mit der Theater-Reise ist der 30.09.2023. Der frühestmögliche Projektbeginn ist hier der 01.01.2024.
Mehr Informationen: Wege ins Theater – darstellende künste & junges publikum
Info & Kontakt:
Bund Deutscher Amateurtheater e. V.
Zentrale
Lützowplatz 9 // 10785 Berlin
Fon 030 2639859 - 0
Fax 030 2639859 - 19
berlin@bdat.info
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