Seit 2016 bietet der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) die Möglichkeit einer Rechtserstberatung an.
Inhalt des Rechtsberatungsangebots
Das Angebot ist ein weiterer Baustein im Serviceangebot des BDAT. Es umfasst eine kostengünstige Rechtserstberatung per Mail für Rechtsfragen, insbesondere zum Vereinsrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht und Arbeitsrecht, für die Mitgliedsbühnen und Mitgliedsverbände des BDAT. Dem BDAT ist es gesetzlich nicht gestattet, Rechtsberatungen durchzuführen, dies kann nur ein Rechtsanwalt.
Ein weitergehender Beratungsauftrag ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung des BDAT mit dem Rechtsanwalt. Selbstverständlich kann jede Bühne dem Rechtsanwalt einen weitergehenden Auftrag erteilen. Das Honorar dafür ist direkt mit dem Rechtsanwalt zu verhandeln.
Herr Rechtsanwalt Reiner Schock (Halle) wird das Rechtserstberatungsangebot ausführen.
Kosten für Mitgliedsverbände und -bühnen
Die Kostenbeteiligung je Erstberatungs-Auftrag (Mandat, Beratung) beträgt pauschal 75,00 Euro (inkl. etwa anfallender MwSt.) und wird dem Auftraggeber von Rechtsanwalt Schock in Rechnung gestellt. Die ggf. über die Erstberatungspauschale hinausgehenden Kosten des Mandats trägt der jeweilige Auftraggeber selbst, falls er sich für die Erweiterung des Mandats über die genannte Erstberatungspauschale hinaus entscheidet.
Ablauf der Rechtsberatung
- Der Ratsuchende (Mitgliedsverband, Bühne) wendet sich per Mail mit seinem Anliegen und Kontaktdaten an die Geschäftsstelle des BDAT (Kontakt siehe unten).
- Die Geschäftsstelle prüft, ob der Anfragende berechtigt ist, die Rechtserstberatung in Anspruch zu nehmen. Berechtigt sind nur Bühnen bzw. Mitglieder von Mitgliedsverbänden des BDAT.
- Die Geschäftsstelle leitet die Anfrage umgehend innerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail an den Rechtsanwalt weiter. Durch die Weiterleitung behält die Geschäftsstelle die Kontrollübersicht, wie viele Rechtserstberatungsanfragen gestellt wurden, und ob die vereinbarte Fallzahl erreicht wird.
- Der Rechtsanwalt berät den Ratsuchenden mündlich oder schriftlich. Die Rechtserstberatung soll per Telefon oder elektronisch (per E-Mail) innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen erfolgt per E-Mail eine abschließende schriftliche Auskunft an den Ratsuchenden.
- Der Rechtsanwalt stellt dem Ratsuchenden direkt die Rechnung über 50 € für die Durchführung der Rechtserstberatung. Der Ratsuchende bezahlt die Rechnung umgehend direkt an den Rechtsanwalt. Für evtl. nicht durch die Bühnen oder Mitgliedsverbände bezahlte Rechnungen haftet der BDAT nicht.
Vita
Rechtsanwalt Reiner Schock
Geboren 1959 in Leipzig, 1977 Abitur in Halle, 1979 – 1984 Studium der Musik in Leipzig (Klavier, Arrangement) mit Diplomabschluss, 1985 – 1990 freiberuflicher Musiker (Pianist und Arrangeur), 1990 – 1995 Jurastudium Martin-Luther-Universität Halle, dabei Stipendium innerhalb der Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung, Erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikat, bis 1997 Referendariat mit dem Ergebnis der Befähigung zum Richteramt.
Reiner Schock ist seit 1998 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. Er betreut hauptsächlich Unternehmen als Legal Counsel sowie das Fachgebiet des Arzthaftungsrechts. Er ist im Zweitberuf als Musiker, Komponist und Arrangeur sowie Vorstandsmitglied in einem Kabarett tätig, wozu er ebenfalls gern Anfragen annimmt.