Insbesondere zum Vereinsrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht und Arbeitsrecht

Rechtserstberatung für Mitglieder

Seit 2016 bietet der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) die Möglichkeit einer Rechtserstberatung an.

Inhalt des Rechtsberatungsangebots

Das Angebot ist ein weiterer Baustein im Serviceangebot des BDAT. Es umfasst eine kostengünstige Rechtserstberatung per Mail für Rechtsfragen, insbesondere zum Vereinsrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht und Arbeitsrecht, für die Mitgliedsbühnen und Mitgliedsverbände des BDAT. Dem BDAT ist es gesetzlich nicht gestattet, Rechtsberatungen durchzuführen, dies kann nur ein Rechtsanwalt.

Ein weitergehender Beratungsauftrag ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung des BDAT mit dem Rechtsanwalt. Selbstverständlich kann jede Bühne dem Rechtsanwalt einen weitergehenden Auftrag erteilen. Das Honorar dafür ist direkt mit dem Rechtsanwalt zu verhandeln.

Herr Rechtsanwalt Reiner Schock (Halle) wird das Rechtserstberatungsangebot  ausführen.

Die Kostenbeteiligung je Erstberatungs-Auftrag (Mandat, Beratung) beträgt pauschal 75,00 Euro (inkl. etwa anfallender MwSt.) und wird dem Auftraggeber von Rechtsanwalt Schock in Rechnung gestellt. Die ggf. über die Erstberatungspauschale hinausgehenden Kosten des Mandats trägt der jeweilige Auftraggeber selbst, falls er sich für die Erweiterung des Mandats über die genannte Erstberatungspauschale hinaus entscheidet.

Vita

Rechtsanwalt Reiner Schock

Geboren 1959 in Leipzig, 1977 Abitur in Halle, 1979 – 1984 Studium der Musik in Leipzig (Klavier, Arrangement) mit Diplomabschluss, 1985 – 1990 freiberuflicher Musiker (Pianist und Arrangeur), 1990 – 1995 Jurastudium Martin-Luther-Universität Halle, dabei Stipendium innerhalb der Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung, Erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikat, bis 1997 Referendariat mit dem Ergebnis der Befähigung zum Richteramt.

Reiner Schock ist seit 1998 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. Er betreut hauptsächlich Unternehmen als Legal Counsel sowie das Fachgebiet des Arzthaftungsrechts. Er ist im Zweitberuf als Musiker, Komponist und Arrangeur sowie Vorstandsmitglied in einem Kabarett tätig, wozu er ebenfalls gern Anfragen annimmt.