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Mitgliedschaft beim BDAT

Mitglied werden

Mitglieder des Bundes Deutsches Amateurtheater e.V. können eingetragene Verbände und kulturelle Institutionen, die dem Amateurtheater nahe stehen, sowie Einzelpersonen werden.

Vollmitglieder werden eingetragene Amateurtheaterverbände oder Theaterverbände, die auf Landesebene oder länderübergreifend organisiert sind und den Aufgaben / Zielen des BDAT gerecht werden. Die Mitgliedschaft beinhaltet ein breites Leistungspaket und berechtigt zur Teilnahme an den Sitzungen der Organe, z. B. an der jährlichen Bundesversammlung sowie an weiteren Gremientreffen. Die Bundesversammlung ist das oberste Organ des BDAT und tritt sich jährlich. Sie definiert die Zielsetzungen des BDAT, beschließt die Grundsatzprogramme für die speziellen Arbeitsbereiche und regelt grundsätzliche organisatorische und repräsentative Angelegenheiten. Je zwei Delegierte pro Vollmitglied sind stimmberechtigt. Über die Aufnahme von Vollmitgliedern entscheidet die Bundesversammlung.

Korporative Mitglieder werden Vereinigungen und Institutionen, die dem Amateurtheater nahe stehen. Sie können ebenfalls an allen Veranstaltungen (auf eigene Kosten) teilnehmen und von den Leistungen und Serviceangeboten profitieren, sind aber nicht stimmberechtigt. Über die Aufnahme von Korporativen Mitgliedern entscheidet das Geschäftsführende Präsidium des BDAT.

Fördernde Mitglieder werden Einzelpersonen und juristische Personen, die mit ihrem Beitritt die Ziele des BDAT fördern wollen.

Theatergruppen / Theatervereine können bei einem unserer derzeit 18 Mitgliedsverbände (Vollmitglieder) eine Mitgliedschaft beantragen. Damit sind sie automatisch Mitglied im Dachverband BDAT und können das Leistungspaket und die Angebote des Dachverbandes in Anspruch nehmen.