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Bundesarbeitskreis Mundart & Sprachen

Immaterielles Kulturerbe

Am 9. Dezember 2016 ist das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes um 34 Kulturformen und zwei Erhaltungsprogramme (Gute-Praxis-Beispiele) gewachsen. Über eine positive Bewertung seines Antrages freut sich auch der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT). Nach einem intensiven Antragsprocedere beschied die Deutsche UNESCO-Kommission, dass die „Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird.

Das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission würdigte den Vorschlag als lebendige und dynamische kulturelle Praxis mit hohem sozial-integrativen Wert: „Sprachen, Dialekte und Jargons sind künstlerisches Mittel und darstellende Eigenart zugleich. Sie werden im Mundarttheater in besonderer Weise gefördert. Das starke ehrenamtliche Engagement sowie die generationsübergreifende Beteiligung am Mundarttheater sind bemerkenswert.“ Positiv bewertet wurde zudem die Bewältigung weiterer, unmittelbar mit dem Mundarttheater in Zusammenhang stehender kultureller Aufgaben wie Bühnenbau, Kostümschneiderei sowie die Dokumentation und Pflege von Festkultur und Musik durch die jeweiligen Vereine.

 

Die Geschäftsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission hat im September 2020 ein Erklärvideo veröffentlicht. Dieses erläutert kurz und anschaulich worum es beim Immateriellen Kulturerbe und der UNESCO-Konvention von 2003 geht.

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Mehr Informationen
  1. Die Mitgliedsverbände informieren ihre Mundarttheater über die Möglichkeit, das Logo für ihre Theaterarbeit / Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Das Logo ist eine Verbundmarke, d.h. es darf nur zusammen mit dem Logo des BDAT verwendet werden (siehe hierzu auch Hinweise zur Anwendung).
  2. Zur Verwendung des Logos müssen die Bühnen bestimmte Kriterien erfüllen, interessierte Bühnen können hierzu eine Erklärung auch von der BDAT-Homepage herunterladen. download pdf//Erklärung IKE
  3. Die Bühnen schicken per Mail oder Post die unterschriebene Erklärung an den BDAT.
  4. Der BDAT versendet dann das Logo per Mail an die Bühnen und informiert die jeweiligen Mitgliedsverbände.
  5. Die Bühne erhält in unserer Datenbank einen Vermerk.

Hier finden Sie all jene Mitgliedsbühnen des BDAT, die sich dem Mundarttheater als lebendigem und dynamischem kulturellen Erbe seiner Region verpflichtet fühlen und in ihrer Spielweise die besondere, kulturelle Eigenart ihrer jeweiligen lokalen Mundart erlebbar machen.