Theaterproben und Aufführungen sind eine lebendige Angelegenheit. Dabei geht auch einmal etwas zu Bruch oder eine Person kommt zu Schaden. Für die Mitgliedsbühnen bietet der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) einen Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden und Unfällen. Versichert sind jeweils die Bühnenmitglieder.
Bitte kontaktieren Sie bei Versicherungsanliegen Herrn Hirsch per Email. Sollte eine telefonische Beratung notwendig sein, ist dies zu folgenden Sprechzeiten möglich:
Dienstag 13.00 – 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie dies, um eine effektive Bearbeitung zu ermöglichen.
Versicherung für BDAT-Mitglieder
Die Geschäftsstelle erreichten Anfragen, ob ausgefallene Veranstaltungen von Theatern, z.B. aktuell augrund der Corona-Pandemie, durch die Versicherung des BDAT abgedeckt sind. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich im Rahmenvertrag des BDAT um eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, nicht um eine Veranstaltungsausfallversicherung. Eine solche Veranstaltungsausfallversicherung ist nicht über den Rahmenvertrag eines Verbandes möglich. Der BDAT hat dies aktuell nachgefragt. Veranstaltungsausfallversicherungen sind in der Regel sehr teuer und nach Versicherungsauskunft für einen pandemiebedingten Ausfall nicht abschließbar.
Mitglieder im BDAT erhalten über den Rahmenvertrag bei der ERGO eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die versicherten Leistungen sind im Versicherungsheft beschrieben, die auf unserer Website zum Download steht:
www.bdat.info/service/leistungen-fuer-mitglieder/versicherungen
Im Sammelvertrag des BDAT mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller ordentlichen Mitglieder der Mitgliedsbühnen. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn durch ein Bühnenmitglied im Rahmen seiner Bühnentätigkeit ein Schaden entstanden ist, z.B. ein Mietsachschaden oder Obhutschaden.
Die Versicherung greift bei Unfällen, bei denen Mitglieder des BDAT im Rahmen der vom Verein durchgeführten Veranstaltungen betroffen werden. Sie sieht Zahlungen bei Kosten für Bergung sowie im Invaliditäts- oder Todesfall vor.
Da der BDAT der direkte Vertragspartner der Versicherung ist, sind Schadensanzeigen an den BDAT zu senden (berlin@bdat.info). Herr Hirsch betreut alle Versicherungsangelegenheiten. Einen Haftpflichtschaden melden Sie ihm bitte unter Verwendung der Schadenkurzanzeige Haftpflicht. Bei einem Unfallschaden wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Hirsch. Personenschäden müssen innerhalb von 48 Stunden beim BDAT gemeldet werden, sonstige Versicherungsschäden sind innerhalb einer Woche zu melden.
download pdf // Schadenkurzanzeige Unfall
download pdf // Schadenkurzanzeige Haftpflicht
Info & Kontakt:
Bund Deutscher Amateurtheater e. V.
Steffen Hirsch
Kinder- & Jugendtheater
BDAT-Fortbildung
KSK Ausgleichsvereinigung
Unfall- & Haftpflichtversicherung
Lützowplatz 9 // 10785 Berlin
Fon 030 263 985 9 - 15
Fax 030 263 985 9 - 19
hirsch@bdat.info
www.bdat.info