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Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden und Unfällen

Versicherungen für Mitglieder

Theaterproben und Aufführungen sind eine lebendige Angelegenheit. Dabei geht auch einmal etwas zu Bruch oder eine Person kommt zu Schaden. Für die Mitgliedsbühnen bietet der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) einen Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden und Unfällen. Versichert sind jeweils die Bühnenmitglieder.

Bitte kontaktieren Sie bei Versicherungsanliegen den BDAT per E-Mail: berlin@bdat.info 

 

Im Sammelvertrag des BDAT mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller ordentlichen Mitglieder der Mitgliedsbühnen. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn durch ein Bühnenmitglied im Rahmen seiner Bühnentätigkeit ein Schaden entstanden ist, z.B. ein Mietsachschaden oder Obhutschaden.

Die Versicherung greift bei Unfällen, bei denen Mitglieder des BDAT  im Rahmen der vom Verein durchgeführten Veranstaltungen betroffen werden. Sie sieht Zahlungen bei Kosten für Bergung sowie im Invaliditäts- oder Todesfall vor.

Da der BDAT der direkte Vertragspartner der Versicherung ist, sind Schadensanzeigen per E-Mail an den BDAT zu senden: berlin@bdat.info

Einen Haftpflichtschaden melden Sie bitte unter Verwendung der Schadenkurzanzeige Haftpflicht, einen Unfallschaden unter Verwendung der Schadenkurzanzeige Unfall. Personenschäden müssen innerhalb von 48 Stunden beim BDAT gemeldet werden, sonstige Versicherungsschäden sind innerhalb einer Woche zu melden.

download pdf // Schadenkurzanzeige Unfall
download pdf // Schadenkurzanzeige Haftpflicht

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