Theaterproben und Aufführungen sind eine lebendige Angelegenheit. Dabei geht auch einmal etwas zu Bruch oder eine Person kommt zu Schaden. Für die Mitgliedsbühnen bietet der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) einen Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden und Unfällen. Versichert sind jeweils die Bühnenmitglieder.
Im Sammelvertrag des BDAT mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller ordentlichen Mitglieder der Mitgliedsbühnen. Die Haftpflichtversicherung greift dann, wenn durch ein Bühnenmitglied im Rahmen seiner Bühnentätigkeit ein Schaden entstanden ist, z.B. ein Mietsachschaden oder Obhutschaden.
Die Versicherung greift bei Unfällen, bei denen Mitglieder des BDAT im Rahmen der vom Verein durchgeführten Veranstaltungen betroffen werden. Sie sieht Zahlungen bei Kosten für kosmetische Operationen, bei einer Bergung sowie im Invaliditäts- oder Todesfall vor.
Da der BDAT der direkte Vertragspartner der Versicherung ist, sind Schadensanzeigen an Frau Ilse Bosch zu senden (Kontakt siehe unten). Frau Bosch betreut alle Versicherungsangelegenheiten. Einen Haftpflichtschaden melden Sie ihr bitte unter Verwendung der Schadenkurzanzeige Haftpflicht. Bei einem Unfallschaden wenden Sie sich bitte direkt an Frau Bosch. Personenschäden müssen innerhalb von 48 Stunden beim BDAT gemeldet werden, sonstige Versicherungsschäden sind innerhalb einer Woche zu melden.
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Info & Kontakt:
Bund Deutscher Amateurtheater e.V.
Ilse Bosch
Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Dachsweg 6 // 89555 Steinheim
Fon 07329 919696
bosch@bdat.info
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