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Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen

Ehrungen

Mehr als 120.000 Aktive bringen ihre Zeit, ihr Wissen und ihr Engagement für das Amateurtheater ein. Als Darstellende, in der Spielleitung, der Technik, der Maske, der Schneiderei, im Archiv, kurz, in allen Bereichen vor und hinter der Bühne. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Die Anerkennung dieser ehrenamtlichen Leistung für das Amateurtheater ist für den BDAT von besonderer Bedeutung. Die verschiedenen Auszeichnungen des Dachverbandes würdigen sowohl das bürgerschaftliche Engagement als auch die künstlerische Leistung von Personen/Institutionen und machen es öffentlich sichtbar.

Diese Ehrennadel wird an Personen verliehen, die mindestens 25 Jahre aktiv und ehrenamtlich im Amateurtheater gewirkt haben. Sie wird auf Vorschlag der Vereine von den Mitgliedsverbänden beim BDAT beantragt.

Diese Ehrennadel wird an Personen verliehen, die mindestens 40 Jahre aktiv und ehrenamtlich im Amateurtheater gewirkt haben. Sie wird auf Vorschlag der Vereine von den Mitgliedsverbänden beim BDAT beantragt.

Die Verdienstnadel des BDAT wird unabhängig von der Anzahl von Mitgliedsjahren für eine ganz besondere Leistung auf Vereins- oder Landesebene verliehen. Diese Anerkennung kann sich sowohl auf künstlerische als auch auf administrative und organisatorische Leistungen beziehen. Sie wird auf Vorschlag der Vereine oder der Mitgliedsverbände beim BDAT beantragt. Die Entscheidung über die Antragstellung obliegt dem jeweils zuständigen Mitgliedsverband ebenso wie die Form der Vergabe.

Die Goldene Maske des BDAT kann unabhängig von einer zeitlichen Eingrenzung an Personen/Institutionen verliehen werden, die sich in ganz besonderer Weise um das Amateurtheater verdient gemacht haben. Diese Leistung soll sich ausschließlich auf die Arbeit im Landes- oder Bundesverband beziehen. Die Goldene Maske kann vom Bundespräsidium des BDAT oder vom Vorstand des Mitgliedsverbandes mit ausführlicher schriftlicher Begründung beim BDAT beantragt werden. Die Entscheidung über die Vergabe trifft in Abstimmung mit dem Mitgliedsverband das Geschäftsführende Präsidium des BDAT. Die Goldene Maske des BDAT kann nur vom Geschäftsführenden Präsidium des BDAT oder einem Vorstandsmitglied des Mitgliedsverbandes persönlich überreicht werden. Die Ehrung beinhaltet eine Urkunde, die ausschließlich vom Präsidenten unterschrieben ist, sowie eine entsprechende Ehrennadel.

Die Ehrenmedaille ist die höchste Auszeichnung des BDAT. Sie kann nur an Personen oder Institutionen verliehen werden, die sich in herausragender Weise um das Amateurtheater verdient gemacht haben. Dieses Wirken muss deutlich über die lokalen Aktivitäten und das Engagement auf Landesebene hinausgehen. Vorschlagberechtigt sind die Landesverbände und das Präsidium des BDAT.

Ehrenordnung

Die Ehrenordnung wurde beschlossen am 17. September 2011 auf der Bundesversammlung in Bamberg und zuletzt geändet am 12. September 2015 auf der Bundesversammlung in Stralsund.