Mit­glie­der

Ehrun­gen

Mehr als 120.000 Akti­ve brin­gen ihre Zeit, ihr Wis­sen und ihr Enga­ge­ment für das Ama­teur­thea­ter ein. Als Dar­stel­len­de, in der Spiel­lei­tung, der Tech­nik, der Maske, der Schnei­de­rei, im Archiv, kurz, in allen Berei­chen vor und hin­ter der Bühne. Damit leis­ten sie einen wich­ti­gen Bei­trag für unse­re Gesellschaft.
Die Aner­ken­nung die­ser ehren­amt­li­chen Leis­tung für das Ama­teur­thea­ter ist für den BDAT von beson­de­rer Bedeu­tung. Die ver­schie­de­nen Aus­zeich­nun­gen des Dach­ver­ban­des wür­di­gen sowohl das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment als auch die künst­le­ri­sche Leis­tung von Personen/Institutionen und machen es öffent­lich sichtbar.

Diese Ehren­na­del wird an Per­so­nen ver­lie­hen, die min­des­tens 25 Jahre aktiv und ehren­amt­lich im Ama­teur­thea­ter gewirkt haben. Sie wird auf Vor­schlag der Ver­ei­ne von den Mit­glieds­ver­bän­den beim BDAT beantragt.

Diese Ehren­na­del wird an Per­so­nen ver­lie­hen, die min­des­tens 40 Jahre aktiv und ehren­amt­lich im Ama­teur­thea­ter gewirkt haben. Sie wird auf Vor­schlag der Ver­ei­ne von den Mit­glieds­ver­bän­den beim BDAT beantragt.

Die Ver­dienst­na­del des BDAT wird unab­hän­gig von der Anzahl von Mit­glieds­jah­ren für eine ganz beson­de­re Leis­tung auf Vereins- oder Lan­des­ebe­ne ver­lie­hen. Diese Aner­ken­nung kann sich sowohl auf künst­le­ri­sche als auch auf admi­nis­tra­ti­ve und orga­ni­sa­to­ri­sche Leis­tun­gen bezie­hen. Sie wird auf Vor­schlag der Ver­ei­ne oder der Mit­glieds­ver­bän­de beim BDAT bean­tragt. Die Ent­schei­dung über die Antrag­stel­lung obliegt dem jeweils zustän­di­gen Mit­glieds­ver­band eben­so wie die Form der Vergabe.

Die Gol­de­ne Maske des BDAT kann unab­hän­gig von einer zeit­li­chen Ein­gren­zung an Personen/Institutionen ver­lie­hen wer­den, die sich in ganz beson­de­rer Weise um das Ama­teur­thea­ter ver­dient gemacht haben. Diese Leis­tung soll sich aus­schließ­lich auf die Arbeit im Landes- oder Bun­des­ver­band bezie­hen. Die Gol­de­ne Maske kann vom Bun­des­prä­si­di­um des BDAT oder vom Vor­stand des Mit­glieds­ver­ban­des mit aus­führ­li­cher schrift­li­cher Begrün­dung beim BDAT bean­tragt wer­den. Die Ent­schei­dung über die Ver­ga­be trifft in Abstim­mung mit dem Mit­glieds­ver­band das Geschäfts­füh­ren­de Prä­si­di­um des BDAT. Die Gol­de­ne Maske des BDAT kann nur vom Geschäfts­füh­ren­den Prä­si­di­um des BDAT oder einem Vor­stands­mit­glied des Mit­glieds­ver­ban­des per­sön­lich über­reicht wer­den. Die Ehrung beinhal­tet eine Urkun­de, die aus­schließ­lich vom Prä­si­den­ten unter­schrie­ben ist, sowie eine ent­spre­chen­de Ehrennadel.

Die Ehren­me­dail­le ist die höchs­te Aus­zeich­nung des BDAT. Sie kann nur an Per­so­nen oder Insti­tu­tio­nen ver­lie­hen wer­den, die sich in her­aus­ra­gen­der Weise um das Ama­teur­thea­ter ver­dient gemacht haben. Die­ses Wir­ken muss deut­lich über die loka­len Akti­vi­tä­ten und das Enga­ge­ment auf Lan­des­ebe­ne hin­aus­ge­hen. Vor­schlag­be­rech­tigt sind die Lan­des­ver­bän­de und das Prä­si­di­um des BDAT.

Die Ehren­ord­nung wurde beschlos­sen am 17. Sep­tem­ber 2011 auf der Bun­des­ver­samm­lung in Bam­berg und zuletzt geän­det am 12. Sep­tem­ber 2015 auf der Bun­des­ver­samm­lung in Stralsund.

down­load pdf // Ehren­ord­nung (Stand: 2015)