Thea­ter für alle!

FAQ: häu­fi­ge Fragen

Hier fin­den Sie gesam­melt alle Fra­gen, deren Ant­wor­ten für Sie im Kon­text unse­res För­der­pro­gramms „THEA­TER FÜR ALLE!“ hilf­reich sein könnten.

All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zum Förderprogramm

Geför­dert wer­den außer­schu­li­sche Ange­bo­te der Dar­stel­len­den Kunst. Sie kön­nen alters­ge­recht in Kur­sen und Work­shops ange­bo­ten wer­den. Die Kin­der und Jugend­li­chen erpro­ben dabei spie­le­risch den Umgang mit Schau­spiel, Tanz, Akro­ba­tik und Musik.

Der BDAT bie­tet in sei­nem Pro­gramm fünf For­ma­te an:

  • // Auf­bau einer Theatergruppe
  • // Peer-to-Peer
  • // Thea­ter­frei­zei­ten
  • // Thea­ter­werk­stät­ten
  • // Jahres- und Familienprojekte

Von der För­de­rung aus­ge­schlos­sen sind bereits bestehen­de oder ander­wei­tig aus öffent­li­chen Mit­teln geför­der­te Bildungsangebote.

Die Ange­bo­te sol­len ins­be­son­de­re bil­dungs­be­nach­tei­lig­ten Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von vier bis 18 Jah­ren zugu­te­kom­men. Als bil­dungs­be­nach­tei­ligt gel­ten Kin­der und Jugend­li­che, auf die min­des­tens eines der fol­gen­den Merk­ma­le zutrifft:

  • // In der Fami­lie ist min­des­tens ein Eltern­teil arbeitslos;
  • // der Wohn­ort befin­det sich im struk­tur­schwa­chen länd­li­chen Raum oder in einem Stadt­teil, der als sozia­ler Brenn­punkt ein­ge­stuft wird;
  • // die Fami­lie gilt als bil­dungs­fern oder einkommensschwach;
  • // sie leben mit nur einem Eltern­teil zusammen;
  • // sie stam­men aus einer Fami­lie mit Migrationshintergrund.

Grund­sätz­lich ist auch die Teil­nah­me ande­rer Kin­der und Jugend­li­cher zuläs­sig, sofern dies zur För­de­rung der pri­mä­ren Ziel­grup­pe beiträgt.

Bünd­nis­part­ner sind zivil­ge­sell­schaft­li­che Grup­pie­run­gen oder Ein­rich­tun­gen, die vor Ort ver­an­kert sind und die sich für Kin­der und Jugend­li­che oder im Bereich der kul­tu­rel­len Bil­dung enga­gie­ren. Die Part­ner in einem Bünd­nis sol­len the­ma­tisch aus unter­schied­li­chen Berei­chen kom­men und sich mit ihren Kom­pe­ten­zen ergän­zen. Bei­spiels­wei­se bringt ein Part­ner den Zugang zur Ziel­grup­pe mit, ein ande­rer seine Exper­ti­se in kul­tu­rel­ler Bil­dung bzw. der künst­le­ri­schen Arbeit oder in der Arbeit mit Kin­dern und Jugend­li­chen. Die Part­ner schlie­ßen für die Dauer des Pro­jekts einen Kooperationsvertrag.

Schu­len kön­nen bei „Kul­tur macht stark“ Bünd­nis­part­ner sein, wenn diese Kri­te­ri­en erfüllt sind:

  • // Die Maß­nah­me ist nicht Bestand­teil der (vom jewei­li­gen Land) fest­ge­leg­ten Stun­den­ta­fel des Regelunterrichts;
  • // sie ist nicht im Kern­cur­ri­cu­lum bzw. Lehr­plan des jewei­li­gen Lan­des vorgeschrieben;
  • // sie fließt nicht in die Noten­ge­bung ein;
  • // die Schü­le­rin­nen und Schü­ler (bzw. ihre Erzie­hungs­be­rech­tig­ten) kön­nen sich frei für oder gegen die Teil­nah­me an dem kon­kre­ten Ange­bot entscheiden;
  • // das Ange­bot ist neu und zusätz­lich, d.h. es exis­tier­te in die­ser Form vor der För­de­rung nicht.

Ange­bo­te im Rah­men des offe­nen oder gebun­de­nen bzw. ver­läss­li­chen Ganz­tags­schul­be­triebs kön­nen geför­dert wer­den, soweit sie alle oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Antrag­stel­lung & Projektentwicklung

Das Pro­gramm „THEA­TER FÜR ALLE!“ ist zum 31. Dezem­ber 2017 aus­ge­lau­fen. Es kön­nen keine wei­te­ren Anträ­ge gestellt werden.

Pro­jekt­durch­füh­rung

Für alle admi­nis­tra­ti­ven Vor­gän­ge wird die Online­da­ten­bank von „Kul­tur macht stark“ (Kumas­ta) genutzt. Die Nut­zung der Daten­bank ist verpflichtend.

Zur Aus­zah­lung der För­der­gel­der wird in Kumas­ta ein Zah­lungs­a­bruf erstellt. Im For­mu­lar wer­den die geplan­ten Aus­ga­ben für sechs Wochen im Vor­aus ein­ge­tra­gen. Ein Zah­lungs­a­bruf kann immer zum 10. eines Monats beim BDAT ein­ge­reicht wer­den. Nach der Ein­rei­chung über Kumas­ta muss das ent­spre­chen­de For­mu­lar zusätz­lich unter­schrie­ben per Post an den BDAT geschickt werden.

Es dür­fen keine Per­so­nen als Hono­rar­kräf­te beschäf­tigt wer­den, die bereits über­wie­gend (d.h. zu mehr als 50 %) für einen der Bünd­nis­part­ner tätig sind. Hier­zu zählt auch freie Mit­ar­beit bzw. eine Tätig­keit als Honorarkraft.

Mit Hono­rar­kräf­ten muss ein Hono­rar­ver­trag geschlos­sen wer­den. Die­ser muss min­des­tens fol­gen­de Punk­te enthalten:

  • // Anga­ben zu Art der Tätigkeit;
  • // Stun­den­satz in € (laut Antrag);
  • // Höhe des Gesamt­ho­no­rars in €;
  • // Laufzeit/Zeitraum der Leistungserbringung;
  • // Nach­weis der Stun­den mit Unter­schrift ist zu erbringen;
  • // Hin­weis, dass Auf­trag­neh­mer für die Ver­steue­rung des Hono­rars zustän­dig ist.

Bericht­erstel­lung

Abhän­gig von der Pro­jekt­dau­er müs­sen Antrag­stel­ler alle drei Mona­te einen Zwi­schen­nach­weis erstel­len. Die Fris­ten dafür ste­hen in den Neben­be­stim­mun­gen des Zuwen­dungs­ver­trags. Sechs Wochen nach Abschluss des Pro­jekts muss ein Ver­wen­dungs­nach­weis erstellt wer­den. Alle Berich­te wer­den in der Daten­bank Kumas­ta erstellt und anschlie­ßend per Post an den BDAT geschickt.

Zwi­schen­nach­wei­se wer­den für den Berichts­zeit­raum über die För­der­da­ten­bank Kumas­ta erstellt. Dort geben Sie Ihre Daten ein, dru­cken das ent­spre­chen­de For­mu­lar aus und schi­cken es unter­schrie­ben per Post an den BDAT.

Der Zwi­schen­nach­weis besteht aus dem Zwi­schen­be­richt mit zah­len­mä­ßi­gem Nach­weis, den Beleg­lis­ten und Teil­neh­mer­lis­ten (mit Datum der Ver­an­stal­tung, Unter­schrif­ten der Teil­neh­mer über 14 Jahre. Bei Teil­neh­mern unter 14 Jah­ren, Unter­schrift der Betreu­ungs­per­son). Alle Doku­men­te müs­sen unter­schrie­ben sein.

Der Ver­wen­dungs­nach­weis ist sechs Wochen nach Pro­jek­ten­de fäl­lig. Er besteht aus fol­gen­den Unterlagen:

  • // Schluss­be­richt mit zah­len­mä­ßi­gem Nachweis;
  • // Beleg­lis­ten (Unter­schrift jeweils für Hono­ra­re, Auf­wands­ent­schä­di­gung und Sachausgaben);
  • // Ori­gi­nal­be­le­ge mit lau­fen­der Num­mer ent­spre­chend der Beleg­lis­te, Maß­nah­me­zu­ord­nung (z.B. För­der­kenn­zei­chen) und Bestä­ti­gung der sach­li­chen und rech­ne­ri­schen Richtigkeit;
  • // Zah­lungs­nach­wei­se: Kon­to­aus­zü­ge oder Aus­druck Online­ban­king (in dem Fall ist eine Unter­schrift not­wen­dig), sowie für die Bar­zah­lun­gen Aus­zug aus dem Kassenbuch;
  • // Hono­rar­ver­trä­ge;
  • // Hono­rar­rech­nun­gen mit Einzelstundenaufstellung;
  • // Teil­neh­mer­lis­ten mit Datum der Ver­an­stal­tung, Unter­schrif­ten der Teil­neh­mer über 14 Jahre. Bei Teil­neh­mern unter 14 Jah­ren, Unter­schrift der Betreuungsperson;
  • // Mate­ria­li­en zur Öffent­lich­keits­ar­beit. Bei Fotos mit Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung des Foto­gra­fen und der abge­bil­de­ten Personen.

Förderer & weitere Partner:

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