Hier finden Sie gesammelt alle Fragen, deren Antworten für Sie im Kontext unseres Förderprogramms „THEATER FÜR ALLE!“ hilfreich sein könnten.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Gefördert werden außerschulische Angebote der Darstellenden Kunst. Sie können altersgerecht in Kursen und Workshops angeboten werden. Die Kinder und Jugendlichen erproben dabei spielerisch den Umgang mit Schauspiel, Tanz, Akrobatik und Musik.
Der BDAT bietet in seinem Programm fünf Formate an:
- // Aufbau einer Theatergruppe
- // Peer-to-Peer
- // Theaterfreizeiten
- // Theaterwerkstätten
- // Jahres- und Familienprojekte
Von der Förderung ausgeschlossen sind bereits bestehende oder anderweitig aus öffentlichen Mitteln geförderte Bildungsangebote.
Die Angebote sollen insbesondere bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen im Alter von vier bis 18 Jahren zugutekommen. Als bildungsbenachteiligt gelten Kinder und Jugendliche, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- // In der Familie ist mindestens ein Elternteil arbeitslos;
- // der Wohnort befindet sich im strukturschwachen ländlichen Raum oder in einem Stadtteil, der als sozialer Brennpunkt eingestuft wird;
- // die Familie gilt als bildungsfern oder einkommensschwach;
- // sie leben mit nur einem Elternteil zusammen;
- // sie stammen aus einer Familie mit Migrationshintergrund.
Grundsätzlich ist auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zulässig, sofern dies zur Förderung der primären Zielgruppe beiträgt.
Bündnispartner sind zivilgesellschaftliche Gruppierungen oder Einrichtungen, die vor Ort verankert sind und die sich für Kinder und Jugendliche oder im Bereich der kulturellen Bildung engagieren. Die Partner in einem Bündnis sollen thematisch aus unterschiedlichen Bereichen kommen und sich mit ihren Kompetenzen ergänzen. Beispielsweise bringt ein Partner den Zugang zur Zielgruppe mit, ein anderer seine Expertise in kultureller Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Partner schließen für die Dauer des Projekts einen Kooperationsvertrag.
Schulen können bei „Kultur macht stark“ Bündnispartner sein, wenn diese Kriterien erfüllt sind:
- // Die Maßnahme ist nicht Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts;
- // sie ist nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben;
- // sie fließt nicht in die Notengebung ein;
- // die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden;
- // das Angebot ist neu und zusätzlich, d.h. es existierte in dieser Form vor der Förderung nicht.
Angebote im Rahmen des offenen oder gebundenen bzw. verlässlichen Ganztagsschulbetriebs können gefördert werden, soweit sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Antragstellung & Projektentwicklung
Das Programm „THEATER FÜR ALLE!“ ist zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen. Es können keine weiteren Anträge gestellt werden.
Projektdurchführung
Für alle administrativen Vorgänge wird die Onlinedatenbank von „Kultur macht stark“ (Kumasta) genutzt. Die Nutzung der Datenbank ist verpflichtend.
Zur Auszahlung der Fördergelder wird in Kumasta ein Zahlungsabruf erstellt. Im Formular werden die geplanten Ausgaben für sechs Wochen im Voraus eingetragen. Ein Zahlungsabruf kann immer zum 10. eines Monats beim BDAT eingereicht werden. Nach der Einreichung über Kumasta muss das entsprechende Formular zusätzlich unterschrieben per Post an den BDAT geschickt werden.
Es dürfen keine Personen als Honorarkräfte beschäftigt werden, die bereits überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) für einen der Bündnispartner tätig sind. Hierzu zählt auch freie Mitarbeit bzw. eine Tätigkeit als Honorarkraft.
Mit Honorarkräften muss ein Honorarvertrag geschlossen werden. Dieser muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- // Angaben zu Art der Tätigkeit;
- // Stundensatz in € (laut Antrag);
- // Höhe des Gesamthonorars in €;
- // Laufzeit/Zeitraum der Leistungserbringung;
- // Nachweis der Stunden mit Unterschrift ist zu erbringen;
- // Hinweis, dass Auftragnehmer für die Versteuerung des Honorars zuständig ist.
Berichterstellung
Abhängig von der Projektdauer müssen Antragsteller alle drei Monate einen Zwischennachweis erstellen. Die Fristen dafür stehen in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsvertrags. Sechs Wochen nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Alle Berichte werden in der Datenbank Kumasta erstellt und anschließend per Post an den BDAT geschickt.
Zwischennachweise werden für den Berichtszeitraum über die Förderdatenbank Kumasta erstellt. Dort geben Sie Ihre Daten ein, drucken das entsprechende Formular aus und schicken es unterschrieben per Post an den BDAT.
Der Zwischennachweis besteht aus dem Zwischenbericht mit zahlenmäßigem Nachweis, den Beleglisten und Teilnehmerlisten (mit Datum der Veranstaltung, Unterschriften der Teilnehmer über 14 Jahre. Bei Teilnehmern unter 14 Jahren, Unterschrift der Betreuungsperson). Alle Dokumente müssen unterschrieben sein.
Der Verwendungsnachweis ist sechs Wochen nach Projektende fällig. Er besteht aus folgenden Unterlagen:
- // Schlussbericht mit zahlenmäßigem Nachweis;
- // Beleglisten (Unterschrift jeweils für Honorare, Aufwandsentschädigung und Sachausgaben);
- // Originalbelege mit laufender Nummer entsprechend der Belegliste, Maßnahmezuordnung (z.B. Förderkennzeichen) und Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit;
- // Zahlungsnachweise: Kontoauszüge oder Ausdruck Onlinebanking (in dem Fall ist eine Unterschrift notwendig), sowie für die Barzahlungen Auszug aus dem Kassenbuch;
- // Honorarverträge;
- // Honorarrechnungen mit Einzelstundenaufstellung;
- // Teilnehmerlisten mit Datum der Veranstaltung, Unterschriften der Teilnehmer über 14 Jahre. Bei Teilnehmern unter 14 Jahren, Unterschrift der Betreuungsperson;
- // Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit. Bei Fotos mit Einverständniserklärung des Fotografen und der abgebildeten Personen.