Aktuelle Nachricht

Zukunfts­pa­ket 2023 // För­de­rung beantragen

// Berlin, 26. Janu­ar 2023 //

Das „Zukunfts­pa­ket 2023“ kommt! Aus der gest­ri­gen inter­nen Info­ver­an­stal­tung unse­res Dach­ver­ban­des BKJ (Bun­des­ver­ei­ni­gung für Kul­tu­rel­le Kinder- und Jugend­bil­dung e.V.) geben wir fol­gen­de Infor­ma­tio­nen für Ama­teur­thea­ter mit Kin­dern und Jugend­li­chen weiter:

Kin­der und Jugend­li­che kön­nen sich mit ihren Vor­stel­lun­gen ein­brin­gen und eige­ne Pro­jek­te für Kul­tur, Bewe­gung, Gesund­heit (in Beglei­tung mit Trä­gern) beantragen.

Auch Trä­ger kön­nen eige­ne Pro­jek­te im Bereich Kin­der und Jugend ein­rei­chen. Wich­tig ist, dass alle Pro­jek­te Kin­der und Jugend­li­che in allen Schrit­ten des Pro­jek­tes, d. h. auch bereits in der Konzeption/Planung, sehr stark betei­ligt sind oder diese selb­stän­dig über­neh­men. Die För­de­rung ist bun­des­weit und kann ab 1. Febru­ar bean­tragt wer­den. Ziel ist es, vor allem Kin­der und Jugend­li­che für Kul­tur und Kul­tu­rel­le Bil­dung zu inter­es­sie­ren, die Thea­ter und ande­re Akteur*innen sonst wenig oder kaum erreichen.

Die För­de­rung ist nur für Vor­ha­ben in 2023 mög­lich. Das Zukunfts­pa­ket wurde sehr schnell vom Bund „gestrickt“ und soll nun sehr schnell umge­setzt werden.

Aus dem „Zukunfts­pa­ket“ wer­den aus Mit­teln des BMFS­FJ För­de­run­gen für zwei Fel­der zur Ver­fü­gung gestellt.

Feld 1: Kin­der oder Jugend­li­che ver­wirk­li­chen ihre eige­nen Pro­jek­te. Sie stel­len Pro­jekt­an­trä­ge dafür gemein­sam mit Trä­gern für Jugend­hil­fe oder Vereinen.

Die Antrag­stel­lung ist lau­fend möglich.

Feld 2: Kom­mu­nen stel­len gemein­sam mit Kin­der und Jugend­li­chen Anträ­ge, Ziel sind kon­kre­te kom­mu­na­le Zukunfts­plä­ne für junge Men­schen. Die Antrag­stel­lung ist zu drei fes­ten Fris­ten mög­lich, die letz­te Frist läuft bis 26.05.2023.

Eine För­de­rung ist bis zu  100.000 Euro pro Pro­jekt mög­lich, ohne dass eine Kom­ple­men­tär­fi­nan­zie­rung zwin­gend erfor­der­lich ist.

Geför­dert wer­den Personal- und Sachausgaben.

Ab dem 1. Febru­ar 2023 sind Antrag­stel­lun­gen bei der Deut­schen Kinder- und Jugend­stif­tung (DKJS) online möglich.
Wei­te­re Informationen:
» www.das-zukunftspaket.de

Sehr infor­ma­tiv ist auch  die Auf­zeich­nung einer Info­ver­an­stal­tung der DKJS auf der Seite:
» www.das-zukunftspaket.de/zum-foerderfeld-1-fuer-traeger/

Zusätz­lich zu der Bun­des­för­de­rung über die Deut­sche Kinder- und Jugend­stif­tung wird es in Kürze auch ein Pro­gramm der BKJ » www.bkj.de dazu geben, das bei jun­gen Men­schen Lust auf Kul­tu­rel­le Bil­dung wecken soll. Geplant sind eine Online-Plattform und Kam­pa­gne für Ange­bo­te der Kul­tu­rel­len Bil­dung, direk­te Anspra­che von jun­gen Men­schen über Schu­len und das Ange­bot von Kinder- und Jugend­pro­jek­ten wie Festivals.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fol­gen sobald sie uns erreichen.