Aktuelle Nachricht
Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 tritt in Kraft
Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 29. Oktober 2020 in Kraft. Die Verlängerung des Gesetzes bedeutet, dass auch im kommenden Jahr Vereine nicht nur Online-Versammlungen abhalten können, sondern auch rechtssicher dort Beschlüsse fassen können und wählen können.
Mehr Informationen:» https://bdat.info/corona-pandemie