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Künstlersozialabgabe 2021 bleibt stabil // BDAT setzt AV fort
// Berlin, 28. November 2020 //
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Aktuell beträgt der Abgabensatz 4,2 Prozent. Zum 1. Januar 2021 sollte die Künstlersozialabgabe leicht erhöht werden auf 4,4 Prozent. Jetzt hat der Bundeshaushaltsausschuss am 26. November beschlossen, den Zuschuss zur KSK zu erhöhen und dadurch den Abgabesatz bei 4,2% stabil zu halten! Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Kreative (Künstler*innen, Publizist*innen-) gezahlten Entgelte. Unerheblich hierbei ist, ob der*die Künstler*in oder Publizist*in selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist.
Der BDAT hat 2013 mit der Künstlersozialkasse (KSK) einen Vertrag über eine Ausgleichsvereinigung (AV) geschlossen und kann diese nach erfolgter Prüfung nun auch weiter fortführen. Damit kann der BDAT den angeschlossenen Verbänden und Theatervereinen weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der AV als verbandliche Serviceleistung anbieten. Die AV gibt Bühnen und Theatergruppen die Möglichkeit, das Verhältnis zur KSK zu „legalisieren“. Besonders Bühnen ohne Rücklagen erhalten hier eine gut kalkulierbare Möglichkeit zur Entschuldung. Aktuelle Informationen zum Thema AV stehen hier:
» www.bdat.info/Aktuelles-AV 2020