Aktuelle Nachricht
GEMA aktuell: Kulanzregelung verlängert!
// Berlin, 31. März 2021 //
Die GEMA hält für ihre Vertragspartner die Kulanzregelung aufgrund der am 23. März 2921 von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht.
Bitte beachten Sie folgende zeitliche Zuordnung:
// Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020: Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf
» www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
// Zeitraum ab 01. Januar 2021: Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen Mitglieder ggf. auf » www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.