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Das ändert sich 2021 für Ehrenamt und Vereine
Neues Jahr, neues Glück. Zumindest im Bereich der steuerlichen Regelungen für Ehrenamt und Vereine verbessern sich hier schon ab 01. Januar 2021 die Bedingungen in Deutschland.
Erhöhung Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale:
Der Übungsleiterfreibetrag wird zum Jahresbeginn 2021 von bisher 2.400 Euro auf nun 3.000 Euro pro Jahr(§ 3 Nr. 26 EstG) erhöht. Ebenso steigt Ehrenamtspauschale von bisher 720 Euro auf 840 Euro jährlich.
Anpassung Freibetrag Übungsleiterpauschale bei Hartz IV:
die im SGB XII bestehende kleine Freibetragsregelung für Hinzuverdienste wurde angepasst. Damit können ab 2021 z.B. Hartz IV-Bezieher bis zu 250 Euro pro Monat über die Übungsleitervergütung erhalten, ohne Abzüge bei der staatlichen Leistungsbezug befürchten zu müssen. Das gilt auch für anrechnungsfreies Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst.
Anhebung Steuerfreiheit Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer:
Der Gesetzgeber hat mit der Erhöhung der Freigrenze in § 64 Abs. 3 AO (Abgabenordnung) um von bisher 35.000 EUR auf nun 45.000,00 EUR kleine Vereine von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Dies gilt mit dem Jahressteuergesetz vom 29.12.2020. Falls diese neue Freigrenze überschritten wird, bleibt es jedoch bei der grundsätzlichen Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerpflicht für Gewinne, die in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielt wurden.
Vereinfachter Spendennachweis:
bei Spenden oder Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt ab 01.01.2021 als Nachweis für die Jahressteuer-Erklärung der Zahlungsnachweis über einen Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung einer Bank oder Sparkasse. Bisher lag die Grenze bei 200 Euro.
Mittelverwendung:
die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften wurde abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher geregelt.
Erweiterung begünstigter gemeinnütziger Zwecke:
Neu aufgenommen wurden in die Liste der begünstigten gemeinnützigen Zwecke z.B. der Klimaschutz, Hilfe gegen Diskriminierung wegen geschlechtlicher Orientierung oder geschlechtlicher Identität, Hilfe für rassistisch Verfolgte.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de