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Das ändert sich 2021 für Ehren­amt und Vereine

Neues Jahr, neues Glück. Zumin­dest im Bereich der steu­er­li­chen Rege­lun­gen für Ehren­amt und Ver­ei­ne ver­bes­sern sich hier schon ab 01. Janu­ar 2021 die Bedin­gun­gen in Deutschland.

Erhö­hung Übungs­lei­ter­pau­scha­le und Ehrenamtspauschale:
Der Übungs­lei­ter­frei­be­trag wird zum Jah­res­be­ginn 2021 von bis­her 2.400 Euro auf nun 3.000 Euro pro Jahr(§ 3 Nr. 26 EstG) erhöht. Eben­so steigt Ehren­amts­pau­scha­le von bis­her 720 Euro auf 840 Euro jährlich.

Anpas­sung Frei­be­trag Übungs­lei­ter­pau­scha­le bei Hartz IV:
die im SGB XII bestehen­de klei­ne Frei­be­trags­re­ge­lung für Hin­zu­ver­diens­te wurde ange­passt. Damit kön­nen ab 2021 z.B. Hartz IV-Bezieher bis zu 250 Euro pro Monat über die Übungs­lei­ter­ver­gü­tung erhal­ten, ohne Abzü­ge bei der staat­li­chen Leis­tungs­be­zug befürch­ten zu müs­sen. Das gilt auch für anrech­nungs­frei­es Taschen­geld im Bundesfreiwilligendienst.

Anhe­bung Steu­er­frei­heit Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer:
Der Gesetz­ge­ber hat mit der Erhö­hung der Frei­gren­ze in § 64 Abs. 3 AO (Abga­ben­ord­nung) um von bis­her 35.000 EUR auf nun  45.000,00 EUR klei­ne Ver­ei­ne von der Kör­per­schafts­steu­er und der Gewer­be­steu­er befreit. Dies gilt mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz vom 29.12.2020. Falls diese neue Frei­gren­ze über­schrit­ten wird, bleibt es jedoch bei der grund­sätz­li­chen Körperschaftssteuer- und Gewer­be­steu­er­pflicht für Gewin­ne, die in wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trie­ben erzielt wurden.

Ver­ein­fach­ter Spendennachweis:
bei Spen­den oder Zuwen­dun­gen an gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne und Ver­bän­de bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt ab 01.01.2021 als Nach­weis für die Jahressteuer-Erklärung der Zah­lungs­nach­weis über einen Bar­ein­zah­lungs­be­leg oder die Buchungs­be­stä­ti­gung einer Bank oder Spar­kas­se. Bis­her lag die Gren­ze bei 200 Euro.

Mit­tel­ver­wen­dung:
die Pflicht zur zeit­na­hen Mit­tel­ver­wen­dung für klei­ne Kör­per­schaf­ten wurde abge­schafft und die Mit­tel­wei­ter­ga­be unter gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen rechts­si­cher geregelt.

Erwei­te­rung begüns­tig­ter gemein­nüt­zi­ger Zwe­cke:
Neu auf­ge­nom­men wur­den in die Liste der begüns­tig­ten gemein­nüt­zi­gen Zwe­cke z.B. der Kli­ma­schutz, Hilfe gegen Dis­kri­mi­nie­rung wegen geschlecht­li­cher Ori­en­tie­rung oder geschlecht­li­cher Iden­ti­tät, Hilfe für ras­sis­tisch Verfolgte.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Änderungen:

Bundesfinanzministerium.de

www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

www.verein-aktuell.de